Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitende Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Dienstleistungsempfänger (im Folgenden: Kunde) und dem Dienstleister Tourismusgewerbe „LORI“ – www.croatia-charteryacht.com (im Folgenden: Croatia – Charteryacht) als Vermittler zwischen dem Charterunternehmen und dem Kunden.
Die CCY leitet als Vermittlungsagentur die allgemeinen Mietbedingungen für Wasserfahrzeuge an ihre Kunden weiter, ausschließlich für ausgewählte Wasserfahrzeuge die Bedingungen des Charterunternehmens oder des Eigentümers des Wasserfahrzeugs sind. Die CCY erbringt aufgrund der auf ihren Internetseiten verfügbaren Informationen, ihren Kunden Vermietungsdienstleistungen für Wasserfahrzeuge oder Unterkünfte auf selbigen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung gelten als Vertrag zwischen dem Kunden und der CCY. Der Kunde bestätigt durch die Begleichung der Anzahlung für die Vermietungsdienstleistung oder die Unterkunft auf dem Wasserfahrzeug, mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung vertraut zu sein und diese vollständig anzunehmen und auf diese Weise ein Mietvertrag oder Unterkunftsvertrag zustande kommt.

2. Buchung und Zahlung

Der Kontakt zwischen dem Kunden und der CCY erfolgt überwiegend per E-Mail. Nachdem bei der CCY eine Buchungsanfrage eingegangen ist, erfolgt rasch eine Antwort, an den Kunden bzgl. der Buchung und Anzahlung. Die Anzahlung (50% vom Mietpreis oder Unterkunftspreis auf dem Wasserfahrzeug) erfolgt innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Zahlungsdaten, per Banküberweisung auf das Fremdwährungskonto der CCY. Nach Eingang der Anzahlung, sendet die CCY dem Kunden per E-Mail eine Buchungsbestätigung zu. Der Restbetrag von 50% wird auf die gleiche Art mindestens 4 Wochen vor Inanspruchnahme der Dienstleistung genutzt. Nach Begleichung der restlichen 50% sendet die CCY dem Kunden einen Voucher mit allen notwendigen Daten zu, die der Kunde bei Eintreffen in der Charterbasis für die Übernahme des Wasserfahrzeugs benötigt.
Sind bis zur Inanspruchnahme der Dienstleistung weniger als 60 Tage verblieben, wird der gesamte Mietpreis oder Unterkunftspreis für das Wasserfahrzeug fällig. Die Miet- und Unterkunftspreise für das Wasserfahrzeug sind in EUR ausgewiesen, gemäß den derzeit gültigen Preislisten der Charterunternehmen einschließlich MwSt.
Die aufgeführten Preise enthalten Folgendes: Unterkunft auf technisch einwandfreien und sauberen Wasserfahrzeugen mit vollen Kraftstoff- und Wassertanks, Nutzung der gesamten Ausstattung auf dem Wasserfahrzeug, Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Wasserfahrzeugs, Unfallversicherung für die Besatzung, Anlegeplatz im Heimathafen, Bootsgenehmigungen für die Republik Kroatien, Konzession für Wasserfahrzeuge).
Im Preis sind weder Hafensteuer noch Steuern anderer Häfen, Gästetaxen, Parkgebühren für PKWs und Krankenversicherungsbeiträge für die Besatzung, enthalten. Bei der Rückgabe des Wasserfahrzeugs muss der Tank voll sein.

Bei der Reservierung ist es erforderlich, die Steuerungslizenz und das VHF-Zertifikat vorab zuzusenden. Eine Besatzungsliste, muss mindestens 7 Tage vor Reiseantritt zugesandt werden. Inwieweit der Kunde einen Skipper und/oder einen Hostess auf dem Boot haben möchte, muss dies während der Buchung aufgeführt werden. Die Gästetaxe wird in der Charterbasis im Hafen nachdem die Besatzungsliste bestätigt wurde, entrichtet. Die Übernahme des gemieteten Wasserfahrzeugs erfolgt normalerweise samstags zur Mittagszeit und die Rückgabe ebenfalls samstags in den Morgenstunden. Die Rückkehr in den Heimathafen einen Tag vor Reiseende wird in den meisten Fällen empfohlen und ist sogar häufig verbindlich.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Charterunternehmens

Das Charterunternehmen ist dazu verpflichtet, dem Kunden ein technisch einwandfreies Boot mit kompletter Ausstattung, die im Preis enthalten ist, zu überlassen. Bei der Übernahme des Bootes durch den Kunden, müssen Kraftfahrzeug- und Wassertank voll sein. Inwieweit das Boot für den Kunden aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung steht, hat dieser ein Recht auf Rückerstattung des Mietpreises vom Charterunternehmen, für die Tage die er das Boot nicht nutzen konnte. Dahingehend ist es üblich, dass dem Kunden vom Charterunternehmen zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort ein Ersatzboot der gleichen oder einer höhen Klasse zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde hat lediglich ein Recht auf Rückerstattung des eingezahlten Mietpreises und alle anderen Rechte sind ausgenommen. Sollte das Boot oder die Bootsausstattung durch Naturkatastrophen beschädigt werden, ist der Kunde dazu verpflichtet das Charterunternehmen davon in Kenntnis zu setzen. Das Charterunternehmen ist dazu verpflichtet, den Schaden so schnell wie möglich, bzw. innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen. In diesem Fall hat der Kunde kein Recht auf Schadensersatz.

4. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich dazu, lediglich in den Kroatischen Gewässern zu segeln. Inwieweit der Kunde die Absicht hat die Kroatischen Gewässer zu verlassen, muss eine besondere schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Für alle Schäden am Unterwasserteil des Bootes die durch die Unachtsamkeit des Kunden entstanden sind, werden dem Kunden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften bzgl. der Schifffahrt auf dem Meer zu halten. Sollte das Boot in eine Havarie geraten, ist der Kunde dazu verpflichtet, das Charterunternehmen umgehend telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Sollte durch die Unachtsamkeit des Kunden bei der Bootssteuerung ein Schaden Dritter verursacht werden, der nicht durch die Versicherung abgedeckt ist, ist der Kunde dazu verpflichtet, alle materiellen, rechtlichen und anderen Kosten die aus dieser Unachtsamkeit entstanden sind, zu erstatten. Der Kunde muss über eine Bootsgenehmigung verfügen und verpflichtet sich dazu, das Boot nicht an Dritte zu übergeben, nicht zur Personenbeförderung oder für den Warentransport zu Handelszwecken zu nutzen, dass sich auf dem Boot nicht mehr Personen befinden werden, wie dies auf der Besatzungsliste aufgeführt ist, dass dieser selbiges nicht unter Alkohol- und Drogeneinfluss steuern wird, dass die Reiseroute so festgelegt wird, dass sie sich einen Tag vor Rückkehr in Nähe des Heimathafens befinden und dass sie sich an alle Vorschriften und Bräuche in der Steuerung halten.

5. Versicherung und Kaution

Alle Wasserfahrzeuge sind versichert. Die Versicherungspolice umfasst die Versicherung der Reisenden und Dritter. Das persönliche Vermögen der Reisenden wird dadurch nicht abgedeckt. Schäden die durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Kunden entstanden sind, werden von der Versicherung nicht abgedeckt.
Vor Übernahme des Wasserfahrzeugs ist der Kunde dazu verpflichtet, beim Charterunternehmen eine Sicherheitskaution zu hinterlegen. Die Höhe der Sicherheitskaution variiert und wird nach dem Wert des Wasserfahrzeugs berechnet. Die Sicherheitskaution kann bar oder mit Kreditkarte gezahlt werden und wird dem Kunden bei der Rückgabe des Bootes in dem Zustand, in dem er selbiges erhalten hat, zurückgegeben.
Inwieweit Schäden am Boot entstanden sind oder Ausstattung fehlen sollte, wird die Kaution für den Schadensersatz in der Höhe des verursachten Schadens, genutzt. Sollte der Kraftfahrzeugtank bei der Bootsübergabe nicht voll sein, wird der Betrag der für die Tankfüllung erforderlich ist, von der Kaution abgezogen. Inwieweit Skipper, Hostess u.a. nicht wie vereinbart bezahlt werden, erfolgt dies aus der Kaution. Schäden bis zur Höhe der Kaution, werden aus dieser beglichen und Schäden, die darüber hinausgehen während durch die Kaution und die Versicherung abgedeckt.

6. Check-in / Check-out

Die Übergabe des Wasserfahrzeugs erfolgt samstags in den Morgenstunden. Das Wasserfahrzeug wird dem Kunden mit vollem Kraftfahrzeug- und Wassertank übergeben. Bei der Rückgabe des Wasserfahrzeugs müssen diese vom Kunden ebenfalls voll übergeben werden. Während der Übergabe ist der Kunde dazu verpflichtet, gemeinsam mit dem Mitarbeiter des Charterunternehmens das Wasserfahrzeug und die Ausstattung zu überprüfen und den Zustand desselben durch seine Unterschrift zu bestätigen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht angenommen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Wasserfahrzeug dem Charterunternehmen zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, zu übergeben. Die Übergabe erfolgt normalerweise samstags in den Morgenstunden. Das Wasserfahrzeug muss sauber und unbeschädigt und der Kraftfahrzeugtank voll sein. Für den Fall, dass der Kunde das Wasserfahrzeug nicht rechtzeitig, zur vereinbarten zeit am vereinbarten Ort übergibt, ist der Kunde damit einverstanden für jeden Tag Verspätung einen um 300% erhöhten Mietpreis zu entrichten. Verspätungen werden pro Stunde abgerechnet. Verspätungen sind bei höherer Gewalt, wenn der Kunde das Charterunternehmen sofort davon in Kenntnis setzt, berechtigt. Für den Fall, dass der Kraftfahrzeugtank nicht voll ist, muss der Kunde die Kosten für den Kraftstoff und die Befüllung des Tanks übernehmen. Sollte Inventar fehlen oder Schäden am Wasserfahrzeug vorliegen, erfolgt die Erstattung durch die Kaution und der Restbetrag wird dem Kunden zurückgegeben. Der Kunde ist dazu verpflichtet das Wasserfahrzeug mit leerem Fäkalientank zurückzubringen und diesen vorab auf offenem Meer zu entleeren. Sollte das Wasserfahrzeug nicht in die Charterbasis zurückkehren, ist der Kunde dazu verpflichtet die Transferkosten und alle dadurch entstanden Verzugskosten zu begleichen. Es wird empfohlen, dass sich das Fahrzeug in den letzten 24 Stunden in Nähe der Charterbasis aufhält.

7. Rücktritt/Stornierung

Sollte der Kunde aus einem beliebigen Grund von der Anmietung des Wasserfahrzeugs zurücktreten, muss dies schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Das Datum, an dem die CCY eine schriftliche Mitteilung über den Rücktritt erhalten hat, dient als Grundlage für die Berechnung der Stornokosten.
Inwieweit der Kunde von der Anmietung innerhalb von 0 bis 30 Tagen vor Inanspruchnahme der Dienstleistung zurücktritt, werden ihm Stornokosten von 100% des Gesamtpreises, in Rechnung gestellt.
Inwieweit der Kunde von der Anmietung innerhalb von 31 bis 60 Tagen vor Inanspruchnahme der Dienstleistung zurücktritt, werden ihm Stornokosten von 50% des Gesamtpreises, in Rechnung gestellt.
Inwieweit der Kunde von der Anmietung 60 Tage und mehr vor Inanspruchnahme der Dienstleistung zurücktritt, werden ihm Stornokosten zu 30% des Gesamtpreises, in Rechnung gestellt.

Tritt der Kunde von der Anmietung zurück, kann er nach vorheriger Absprache mit dem Charterunternehmen und der CCY eine andere Person ausfindig machen, die seine Rechte und Pflichten übernimmt. In diesem Fall fallen keine Stornokosten an. Für den Fall, dass der Kunde aus objektiven Gründen (Todesfall in der Familie, Unfall mit schweren Verletzungen, plötzliche akute Erkrankungen für die eine ärztliche Behandlung unumgänglich ist, Probleme in der Schwangerschaft, Militärübungen u.ä.) von der Anmietung zurücktritt, wird ihm der eingezahlte Betrag nicht zurückerstattet, sondern ermöglicht, diesen in einem anderen Zeitraum des laufenden Jahres oder kommenden Jahres, zu nutzen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, Beweise dafür vorzulegen.

Die CCY schließt jegliche Verantwortung für den Fall von Änderungen und der Nichterfüllung der gebuchten Dienstleistungen oder einem Teil der Dienstleistungen die durch höhere Gewalt verursacht wurden aus (Krieg, Unruhen, Streiks, Terroranschläge, sanitäre Schwierigkeiten, Naturkatastrophen, Interventionen der zuständigen Regierung u.ä.). Die CCY und das Charterunternehmen behalten sich das Recht vor, das gebuchte Wasserfahrzeug zu ändern, für den Fall, dass das bereits gebuchte Boot durch unvorhersehbare Umstände, z.B. Naturkatastrophen, Havarien auf dem Meer, großen Schäden u.ä.., beschädigt wurde. Für diesen Fall sichern die CCY und das Charterunternehmen dem Kunden ein ähnliches oder besseres Wasserfahrzeug zu.

8. Besatzung

Inwieweit der Kunde sich dazu entschieden hat, ein Besatzungsmitglied zu engagieren (Skipper, Hostess, Koch,  ..usw.) ist er dazu verpflichtet sich diesen gegenüber bestmöglich zu verhalten. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kunde dazu verpflichtet der Besatzung Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass Besatzungsmitglieder engagiert werden, muss das Wasserfahrzeug in der letzten Nacht während der Anmietung (Freitag), spätestens bis 18:00 Uhr in der Basis sein.

9. Beschwerden

Inwieweit der Kunde während der Übernahme des Wasserfahrzeugs Grund zur Beschwerde hat, muss er das Charterunternehmen und die CCY davon in Kenntnis setzen. Lediglich schriftlich eingereichte Beschwerden und Reklamationen werden akzeptier. Alle Beschwerden, die während dem Chartern aufkommen, werden inwieweit dies möglich ist einvernehmlich geregelt. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Gericht am Sitz des Charterunternehmens zuständig.