Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitende Bestimmungen
Die CCY leitet als Vermittlungsagentur die allgemeinen Mietbedingungen für Wasserfahrzeuge an ihre Kunden weiter, ausschließlich für ausgewählte Wasserfahrzeuge die Bedingungen des Charterunternehmens oder des Eigentümers des Wasserfahrzeugs sind. Die CCY erbringt aufgrund der auf ihren Internetseiten verfügbaren Informationen, ihren Kunden Vermietungsdienstleistungen für Wasserfahrzeuge oder Unterkünfte auf selbigen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung gelten als Vertrag zwischen dem Kunden und der CCY. Der Kunde bestätigt durch die Begleichung der Anzahlung für die Vermietungsdienstleistung oder die Unterkunft auf dem Wasserfahrzeug, mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung vertraut zu sein und diese vollständig anzunehmen und auf diese Weise ein Mietvertrag oder Unterkunftsvertrag zustande kommt.
2. Buchung und Zahlung
Der Kontakt zwischen dem Kunden und der CCY erfolgt überwiegend per E-Mail. Nachdem bei der CCY eine Buchungsanfrage eingegangen ist, erfolgt rasch eine Antwort, an den Kunden bzgl. der Buchung und Anzahlung. Die Anzahlung (50% vom Mietpreis oder Unterkunftspreis auf dem Wasserfahrzeug) erfolgt innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Zahlungsdaten, per Banküberweisung auf das Fremdwährungskonto der CCY. Nach Eingang der Anzahlung, sendet die CCY dem Kunden per E-Mail eine Buchungsbestätigung zu. Der Restbetrag von 50% wird auf die gleiche Art mindestens 4 Wochen vor Inanspruchnahme der Dienstleistung genutzt. Nach Begleichung der restlichen 50% sendet die CCY dem Kunden einen Voucher mit allen notwendigen Daten zu, die der Kunde bei Eintreffen in der Charterbasis für die Übernahme des Wasserfahrzeugs benötigt.
Sind bis zur Inanspruchnahme der Dienstleistung weniger als 60 Tage verblieben, wird der gesamte Mietpreis oder Unterkunftspreis für das Wasserfahrzeug fällig. Die Miet- und Unterkunftspreise für das Wasserfahrzeug sind in EUR ausgewiesen, gemäß den derzeit gültigen Preislisten der Charterunternehmen einschließlich MwSt.
Die aufgeführten Preise enthalten Folgendes: Unterkunft auf technisch einwandfreien und sauberen Wasserfahrzeugen mit vollen Kraftstoff- und Wassertanks, Nutzung der gesamten Ausstattung auf dem Wasserfahrzeug, Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Wasserfahrzeugs, Unfallversicherung für die Besatzung, Anlegeplatz im Heimathafen, Bootsgenehmigungen für die Republik Kroatien, Konzession für Wasserfahrzeuge).
Im Preis sind weder Hafensteuer noch Steuern anderer Häfen, Gästetaxen, Parkgebühren für PKWs und Krankenversicherungsbeiträge für die Besatzung, enthalten. Bei der Rückgabe des Wasserfahrzeugs muss der Tank voll sein.
Bei der Reservierung ist es erforderlich, die Steuerungslizenz und das VHF-Zertifikat vorab zuzusenden. Eine Besatzungsliste, muss mindestens 7 Tage vor Reiseantritt zugesandt werden. Inwieweit der Kunde einen Skipper und/oder einen Hostess auf dem Boot haben möchte, muss dies während der Buchung aufgeführt werden. Die Gästetaxe wird in der Charterbasis im Hafen nachdem die Besatzungsliste bestätigt wurde, entrichtet. Die Übernahme des gemieteten Wasserfahrzeugs erfolgt normalerweise samstags zur Mittagszeit und die Rückgabe ebenfalls samstags in den Morgenstunden. Die Rückkehr in den Heimathafen einen Tag vor Reiseende wird in den meisten Fällen empfohlen und ist sogar häufig verbindlich.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Charterunternehmens
4. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
5. Versicherung und Kaution
Vor Übernahme des Wasserfahrzeugs ist der Kunde dazu verpflichtet, beim Charterunternehmen eine Sicherheitskaution zu hinterlegen. Die Höhe der Sicherheitskaution variiert und wird nach dem Wert des Wasserfahrzeugs berechnet. Die Sicherheitskaution kann bar oder mit Kreditkarte gezahlt werden und wird dem Kunden bei der Rückgabe des Bootes in dem Zustand, in dem er selbiges erhalten hat, zurückgegeben.
Inwieweit Schäden am Boot entstanden sind oder Ausstattung fehlen sollte, wird die Kaution für den Schadensersatz in der Höhe des verursachten Schadens, genutzt. Sollte der Kraftfahrzeugtank bei der Bootsübergabe nicht voll sein, wird der Betrag der für die Tankfüllung erforderlich ist, von der Kaution abgezogen. Inwieweit Skipper, Hostess u.a. nicht wie vereinbart bezahlt werden, erfolgt dies aus der Kaution. Schäden bis zur Höhe der Kaution, werden aus dieser beglichen und Schäden, die darüber hinausgehen während durch die Kaution und die Versicherung abgedeckt.
6. Check-in / Check-out
7. Rücktritt/Stornierung
Inwieweit der Kunde von der Anmietung innerhalb von 0 bis 30 Tagen vor Inanspruchnahme der Dienstleistung zurücktritt, werden ihm Stornokosten von 100% des Gesamtpreises, in Rechnung gestellt.
Inwieweit der Kunde von der Anmietung innerhalb von 31 bis 60 Tagen vor Inanspruchnahme der Dienstleistung zurücktritt, werden ihm Stornokosten von 50% des Gesamtpreises, in Rechnung gestellt.
Inwieweit der Kunde von der Anmietung 60 Tage und mehr vor Inanspruchnahme der Dienstleistung zurücktritt, werden ihm Stornokosten zu 30% des Gesamtpreises, in Rechnung gestellt.
Tritt der Kunde von der Anmietung zurück, kann er nach vorheriger Absprache mit dem Charterunternehmen und der CCY eine andere Person ausfindig machen, die seine Rechte und Pflichten übernimmt. In diesem Fall fallen keine Stornokosten an. Für den Fall, dass der Kunde aus objektiven Gründen (Todesfall in der Familie, Unfall mit schweren Verletzungen, plötzliche akute Erkrankungen für die eine ärztliche Behandlung unumgänglich ist, Probleme in der Schwangerschaft, Militärübungen u.ä.) von der Anmietung zurücktritt, wird ihm der eingezahlte Betrag nicht zurückerstattet, sondern ermöglicht, diesen in einem anderen Zeitraum des laufenden Jahres oder kommenden Jahres, zu nutzen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, Beweise dafür vorzulegen.
Die CCY schließt jegliche Verantwortung für den Fall von Änderungen und der Nichterfüllung der gebuchten Dienstleistungen oder einem Teil der Dienstleistungen die durch höhere Gewalt verursacht wurden aus (Krieg, Unruhen, Streiks, Terroranschläge, sanitäre Schwierigkeiten, Naturkatastrophen, Interventionen der zuständigen Regierung u.ä.). Die CCY und das Charterunternehmen behalten sich das Recht vor, das gebuchte Wasserfahrzeug zu ändern, für den Fall, dass das bereits gebuchte Boot durch unvorhersehbare Umstände, z.B. Naturkatastrophen, Havarien auf dem Meer, großen Schäden u.ä.., beschädigt wurde. Für diesen Fall sichern die CCY und das Charterunternehmen dem Kunden ein ähnliches oder besseres Wasserfahrzeug zu.